- Winterdienst
- Wịn|ter|dienst, der:a) ↑ Dienst (2) zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des Verkehrs auf öffentlichen Straßen bei Schnee u. Eis;b) Gesamtheit der Maßnahmen, die vom Winterdienst (a) ergriffen werden.
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Winterdienst,die für die Funktionsfähigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen von den Trägern der Straßenbaulast freiwillig übernommenen Maßnahmen gegen die Gefahren des Winters, z. B. Schneeräumung und Streuen bei Schnee- und Eisglätte, Vorhalten von Streumaterial (Streugutsilos), Aufstellen von Schneezäunen und Verkehrszeichen (Gefahrzeichen), Ausgabe von Straßenzustandsberichten durch den täglichen Straßenwetterdienst und -warndienst. Das Unterlassen des Winterdiensts begründet keine Haftpflicht des Straßenbaulastträgers für entstandene Schäden. (Streupflicht)* * *
Universal-Lexikon. 2012.